Kfz-Unfallgutachten

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 Sie hatten einen Verkehrsunfall...

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht genau, wie es weiter gehen soll und welche Schritte die richtigen sind? Oder Ihnen wird sogar unterstellt, dass Sie der Unfallverursacher sind? Bei diesen und vielen anderen Fragen und Unsicherheiten möchten wir Ihnen gerne helfen und Sie zu Ihren Rechten, Pflichten und Möglichkeiten unverbindlich beraten. Rufen Sie uns an um Ihr Anliegen zu besprechen.

Haftpflichtschaden

Sie sind unverschuldet oder teilverschuldet in einem Unfall verwickelt? In solchen Fällen haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir schnell, zuverlässig und kompetent Haftpflichtschaden- oder Beweissicherungsgutachten. 

Die Kosten für das Schadengutachten im Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass der gesamte Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffert wird.

Zusammenfassung

  • Alle Kosten in Folge des Unfalls trägt der Unfallgegner / gegnerische Versicherung
  • Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen
  • Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit der Umsetzung Ihrer Rechte beauftragen
  • Kosten für Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt übernimmt die gegnerische Versicherung
  • Sie müssen den Aufforderungen der gegnerischen Versicherung nicht folgen z. B. Auskunft erteilen, Kostenvoranschlag einholen oder einen Gutachter der Versicherung akzeptieren
  • Sie haben das Recht auf die Nutzungsausfallentschädigung
  • Sie haben das Recht auf die Wertminderung (wenn die Voraussetzungen gegeben sind)

Kaskoschaden

Wichtig bei einem Kaskoschaden ist es zu wissen, dass der Versicherer ein Weisungsrecht hat. Das bedeutet, Ihre Versicherung bestimmt den Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug besichtigt und übernimmt dessen Kosten.

Sind Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der Versicherung nicht einverstanden?

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit sich an einen freien Sachverständigen ihres Vertrauens zu wenden. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

In einigen Fällen erlaubt die Kaskoversicherung von Beginn an die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen - fragen lohnt sich. In jedem Fall lassen Sie sich diese Zustimmung schriftlich (E-Mail / Brief / etc.) bestätigen.

... in jedem Fall, Fragen Sie uns und wir helfen Ihnen weiter

0176 2140 3122

 
 
 
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